Studienführer und Regularien

Hier finden Sie wichtige Informationen und Regularien die ihr Studium betreffen.
Aufgrund vielfältiger Anfragen, die seitens unserer Studentenschaft an das Prüfungsamt herangetragen wurden und welche im wiederholten Falle dazu führten, dass wir Regelungen, welche wir für sinnvoll hielten, die aber nicht rechtlich abgesichert waren, wieder zurücknehmen mussten, haben wir uns nun abschließend erkundigt und teilen Ihnen hiermit die uns mitgeteilten, formalrechtlich einwandfreien Regelungen mit, die wir ab sofort so handhaben werden wie hier aufgeführt.

 

Folgende Regeln gelten für die Wiederholbarkeit von LVs und Prüfungen
  • Module, die nicht bestanden wurden, können maximal zweimal wiederholt werden.
  • Klausuren, die nicht bestanden wurden, können maximal zweimal wiederholt werden.
  • Nicht bestandene Klausuren können entweder kurzfristig nachgeholt werden oder im darauffolgenden Semester im Kontext derselben LV erneut abgelegt werden. Im letzteren Falle besteht kein Anspruch auf eine kurzfristig anberaumte Wiederholungsklausur noch vor der LV des darauffolgenden Semesters. Die nicht bestandene LV kann auch im späteren Verlauf des Studiums nachgeholt werden, allerdings ist dabei darauf zu achten, ob sie nicht Zulassungsvoraussetzung für spätere Module oder LVs ist (was ab dem WS 2010/11 bei fast allen Sprachkursen der Fall ist).
  • Bei Pflicht- bzw. Orientierungsmodulen ist die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung nur nach einer Pflichtstudienberatung möglich. Wer zweimal durchgefallen ist, kann sich über FlexNow kein weiteres Mal für die Modulprüfung anmelden, sondern muss mit dem Nachweis der Pflichtstudienberatung ins Prüfungsamt kommen, wo man die Anmeldung manuell durchführt. Besteht der Studierende ein Pflichtmodul auch im dritten Anlauf nicht, verliert er den Prüfungsanspruch in diesem Fach endgültig. Nach dreimaligem Nichtbestehen erfolgt daher die Exmatrikulation aus dem Fach. Das zweite Fach bleibt davon aber unberührt. Das Nichtbestehen eines Wahlmoduls hat hingegen keine dramatischen Konsequenzen – auch nicht das Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls, zumindest solange es dem Studierenden noch möglich ist, die erforderlichen Module dieses Bereichs zu absolvieren. Wenn also zwei von drei Modulen zu erfüllen sind und der Studierende bei einem Modul durchfällt, bleiben immer noch zwei Module, mit deren Bestehen die Auflagen erfüllt werden können.
  • Wer an einer Klausur unentschuldigt nicht teilnimmt, hat keinen Rechtsanspruch auf eine Wiederholungsklausur! Das bedeutet, dass wenn Sie unentschuldigt nicht zur Klausur kommen oder zwar kommen, aber offensichtlich keinen ernsthaften Versuch unternehmen, die Prüfung auch zu bestehen, und dann zudem in dieser Klausur niemand anderes durchfällt bzw. niemand entschuldigt fehlt und damit auch niemand einen Anspruch auf eine Wiederholungsklausur hat, Sie dann auf den nächsten regulären Prüfungstermin warten müssen.
  • Nicht bestandene Hausarbeiten können nicht wiederholt werden. Entweder ist eine neue Hausarbeit in derselben LV zu einem anderen Thema zu schreiben, oder die LV ist erneut zu besuchen und dann auch hier eine Hausarbeit zu einem neuen Thema zu schreiben. Noch nicht bewertete Hausarbeiten können aber im Rahmen der vorgegebenen Abgabetermine von der Lehrkraft kommentiert und zur Überarbeitung zurückgegeben werden.

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