Außerfachlicher Kompetenzbereich

Studierende haben ein zulässiges fachexternes Modulpaket in einem der nachfolgenden Studiengebiete (außerfachliche Kompetenzbereiche) im Umfang von wenigstens 37 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgreich zu absolvieren.
Musikwissenschaft
Das Erleben und Gestalten von Musik zählt zu den wesentlichen, soziale und kulturelle Identität stiftenden, Erfahrungen des Menschen in allen Kulturen in Geschichte und Gegenwart. Aufgabe der Musikwissenschaft ist es, die Vielfalt der einzelnen Aspekte von Musik umfassend zu erforschen, darzustellen und so zum Verständnis vergangener Zeiten und fremder Kulturen beizutragen.

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Musikwissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket "Musikwissenschaft" in den Bachelor-Studiengängen "Ethnologie" und "Ostasienwissenschaft/ Moderne Sinologie".

Philosophie
Wer sind wir, was ist das alles um uns herum? Was können wir wissen, wie sollen wir handeln? Die ganz großen, fundamentalen Fragen werden in der Philosophie methodisch angegangen. Kein unverbindliches Sinnieren, sondern präzises Argumentieren ist erforderlich. Im Studium wird die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Behandlung philosophischer Probleme ausgebildet, indem sowohl klassische als auch moderne Positionen studiert und diskutiert werden.

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Philosophie“ im Abschnitt „Modulpaket (außerethnologischer Kompetenzbereich) "Philosophie" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Ethnologie (43 C)".

Politikwissenschaft (zulassungsbeschränkt)
Das Studium der Politikwissenschaft vermittelt Kenntnisse zu den grundlegenden Begriffen, geschichtlichen Zusammenhängen, Methoden und Theorien der Politikwissenschaft und lehrt, diese praxisorientiert anzuwenden. Zu den Fachschwerpunkten in Göttingen zählen unter anderem politische Kultur, Parteienforschung sowie politische Theorie und Ideengeschichte. Ein Studium der Politikwissenschaft eröffnet vielfältige berufliche Tätigkeitsfelder. Dazu zählen Markt- und Meinungsforschung, öffentliche Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, organisatorische Tätigkeiten (z.B. bei Parteien), politische Bildung, Journalismus sowie sozialwissenschaftliche Analyse (z.B. in Forschungsinstituten).

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) „Politikwissenschaft“.

Die Zulassung zu den Modulen der Politikwissenschaft ist auf 5 Studierende begrenzt.

Rechtswissenschaft - Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander sowie das die Organisation und Funktion des Staats betreffende Staatsorganisationsrecht, wie beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte oder Regelungen über das Dienstverhältnis der Beamten.

Im Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) im Studiengebiet „Rechtswissenschaft – Öffentliches Recht“ sind wenigstens 37 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.

A) Pflichtmodule

Es müssen Module im Umfang von mindestens 14 C erfolgreich absolviert werden:

S.RW.0211K Staatsrecht I (7 C/6 SWS)
S.RW.0212K Staatsrecht II (7 C/6 SWS) oder
S.RW.0212HA Staatsrecht II (8 C/6 SWS)

B) Wahlpflichtmodule

Es müssen Module im Umfang von mindestens 23 C erfolgreich absolviert werden:

S.RW.0214K Staatsrecht III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) (4 C/4 SWS)
S.RW.1223K Verwaltungsrecht I (7 C/6 SWS)
S.RW.1215 Europarecht I (6 C/2 SWS)
S.RW.1217 Völkerrecht I (6 C/2 SWS)
S.RW.1218 Public International Law II (International Organizations) (6 C/2 SWS)
S.RW.1220 Internationaler Menschenrechtsschutz (6 C/2 SWS)
S.RW.1221 Europäisches Verfassungsrecht u. Verfassungsrechtsvergleichung (6 C/2 SWS)
S.RW.1226 Umweltrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1227 Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Regulierungsrecht) (6 C/2 SWS)
S.RW.1229 Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1230 Cases and Developments in Economic International Law (6 C/2 SWS)
S.RW.1231 Datenschutzrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1232 Rundfunkrecht (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien) (6 C/2 SWS)
S.RW.1233 Telekommunikationsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1234 Europarecht II (6 C/2 SWS)
S.RW.1236 Sozialrecht I (6 C/2 SWS)
S.RW.1237 Sozialrecht II (6 C/2 SWS)
S.RW.1240 Cases and Developments in Public International Law (6 C/2 SWS)
S.RW.1248 Verwaltungsrecht II (Bes. Teil) (6 C/4 SWS)
S.RW.1249 Öffentliches Wirtschaftsrecht I (AT) (6 C/2 SWS)
S.RW.1252 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (6 C/2 SWS)
S.RW.1254 Aktuelle Rechtsprechung zum Europarecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1416K Allgemeine Staatslehre (4 C/2 SWS)
S.RW.1417K Verfassungsgeschichte der Neuzeit (4 C/2 SWS)
S.RW.1431K Kirchliche Rechtsgeschichte (4 C/2 SWS)

Anstelle der Wahlpflichtmodule können auf Antrag, der an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Philosophischen Fakultät zu richten ist, andere öffentlich-rechtliche Module (Alternativmodule) aus dem Modulverzeichnis der fachspezifischen Bestimmungen des 2-Fächer-BA-Faches Rechtswissenschaften in der jeweils aktuellen Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Juristischen Fakultät beizufügen. Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der Antragstellering oder des Antragstellers auf Zulassung eines Alternativmoduls besteht nicht.

Rechtswissenschaft - Strafrecht
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.
Im Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) im Studiengebiet „Rechtswissenschaft – Strafrecht“ sind wenigstens 39 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.

A) Pflichtmodule

Es müssen Module im Umfang von mindestens 16 C erfolgreich absolviert werden:

S.RW.0311K Strafrecht I (8 C/7 SWS) oder
S.RW.0311HA Strafrecht I (9 C/7SWS)
S.RW.0313K Strafrecht II (8 C/7 SWS)

B) Wahlpflichtmodule

Es müssen Module im Umfang von mindestens 23 C erfolgreich absolviert werden:

S.RW.1315K Strafprozessrecht (5 C/5 SWS)
S.RW.1316 Strafverfahrensrecht II (6 C/2 SWS)
S.RW.1317 Kriminologie I (6 C/2 SWS)
S.RW.1318 Angewandte Kriminologie (6 C/2 SWS)
S.RW.1319 Strafvollzug (6 C/2 SWS)
S.RW.1320 Jugendstrafrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1321 Europäisches Strafrecht und Strafanwendungsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1322 Völkerstrafrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1324 Wirtschaftsstrafrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1326 Cases and Developments in International Criminal Law (6 C/2 SWS)
S.RW.1327 Strafrecht III (6 C/2 SWS)
S.RW.1330 StPO-Vertiefung - Probleme aus praktischer Sicht (6 C/2 SWS)
S.RW.1418K Einführung in die Rechts- und Sozialphilosophie (4 C/2 SWS)
S.RW.1419K Geschichte der Rechtsphilosophie (4 C/2 SWS)
S.RW.1432 Rechtssoziologie (4 C/2 SWS)

Anstelle der Wahlpflichtmodule können auf Antrag, der an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Philosophischen Fakultät zu richten ist, andere strafrechtliche Module (Alternativmodule) aus dem Modulverzeichnis der fachspezifischen Bestimmungen des 2-Fächer-BA-Faches Rechtswissenschaften in der jeweils aktuellen Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Juristischen Fakultät beizufügen. Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der Antragstellering oder des Antragstellers auf Zulassung eines Alternativmoduls besteht nicht.

Rechtswissenschaft - Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen) Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts. Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt.
Im Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) im Studiengebiet „Rechtswissenschaft - Zivilrecht“ sind wenigstens 38 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.

A) Pflichtmodul

Es muss folgendes Modul im Umfang von 8 C erfolgreich absolviert werden:

B.WIWI-OPH.0009 Recht (8 C/ 6 SWS)

B) Wahlpflichtmodule

Es müssen Module im Umfang von mindestens 30 C erfolgreich absolviert werden:

S.RW.0115K Grundkurs III im Bürgerlichen Recht (4 C/2 SWS)
S.RW.1116Ak Sachenrecht I (4 C/4 SWS)
S.RW.1116bK Sachenrecht II (4 C/4 SWS)
S.RW.1118a Grundzüge des Familienrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1118b Grundzüge des Erbrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1118c Familien- und Erbrecht – Vertiefung (6 C/2 SWS)
S.RW.1124 Grundzüge des Arbeitsrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1125 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1126 Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung (6 C/2 SWS)
S.RW.1130 Handelsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1131a Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrecht) (6 C/2 SWS)
S.RW.1131b Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1132 Wettbewerbsrecht (UWG) (6 C/2 SWS)
S.RW.1136 Wirtschaftsrecht der Medien (6 C/2 SWS)
S.RW.1137 Immaterialgüterrecht II (Gewerbliche Schutzrechte) (6 C/2 SWS)
S.RW.1138 Presserecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1139 Immaterialgüterrecht I (Urheberrecht) (6 C/2 SWS)
S.RW.1140 Jugendmedienschutzrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1151 Vertiefung im Individualarbeitsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1411aK Deutsche Rechtsgeschichte (Rechtsgeschichte des Mittelalters) (4 C/2 SWS)
S.RW.1411bK Deutsche Rechtsgeschichte (Neuere Rechtsgeschichte) (4 C/2 SWS)
S.RW.1412aK Römische Rechtsgeschichte (Antike Rechtsgeschichte) (4 C/2 SWS)
S.RW.1412bK Römische Rechtsgeschichte (Rezeptionsgeschichte) (4 C/2 SWS)

Anstelle der Wahlpflichtmodule können auf Antrag, der an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Philosophischen Fakultät zu richten ist, andere zivilrechtliche Module (Alternativmodule) aus dem Modulverzeichnis der fachspezifischen Bestimmungen des 2-Fächer-BA-Faches Rechtswissenschaften in der jeweils aktuellen Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Juristischen Fakultät beizufügen. Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Zulassung eines Alternativmoduls besteht nicht.

Religionswissenschaft
Die Religionswissenschaft erforscht die Welt der Religionen und ihrer Lebensvollzüge in historischer und systematischer Hinsicht. Als geistes- und kulturwissenschaftliche Disziplin sucht sie die Plausibilität religiöser Handlungen und Anschauungen dabei stets vor dem Hintergrund des jeweiligen historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Kontexts zu analysieren. Dabei wird auch das traditionelle Inventar der üblichen wissenschaftlichen Terminologie im Zusammenhang der Religionsthematik einer beständigen (interkulturellen) Prüfung und kritischen Revision unterzogen.

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Religionswissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket "Religionswissenschaft" im Umfang von 42 C“.

Soziologie
Gegenstand eines Studiums der Soziologie sind gesellschaftliche Sachverhalte wie soziales Verhalten, soziale Rollen, Herrschaft, soziale Ungleichheit, Arbeit, Kultur und Normen, sowie die für einzelne historische und gegenwärtige Gesellschaften spezifischen sozialen Verhältnisse und Zusammenhänge. Das Studium der Soziologie richtet sich auf die Erkenntnis gesamtgesellschaftlicher Strukturen und spezieller gesellschaftlicher Problemfelder. Dies geschieht mit Hilfe soziologischer Theorien und Begriffe. Zugleich muss gelernt werden, wie Informationen über soziale Realität in einer kontrollierten und überprüfbaren Weise gewonnen werden können.

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Soziologie“ im Abschnitt „Soziologie als Kompetenzbereich (Bachelor) im Umfang von 40 C“.

Turkologie
Die Turkologie ist die Wissenschaft von den Sprachen, Literaturen, der Geschichte, den Religionen und von der geistigen und materiellen Kultur der Turkvölker in Vergangenheit und Gegenwart. Im außerfachlichen Kompetenzbereich lernen sie Grundkenntnisse im Türkeitürkischen, Geschichte, Kultur und Landeskunde der Türkei, sowie Zentralasienkunde. Anwendungsbereiche in der Sinologie orientieren sich an den historischen und gegenwärtigen Schnittstellen der Einflussbereiche chinesischer und türkischer Kultursphären, insbesondere in Westchina.

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Turkologie“ im Abschnitt „Studienangebote im Rahmen anderer Studiengänge - Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) "Turkologie".

Volkswirtschaft und internationale Ökonomie (zulassungsbeschränkt)
Im Kompetenzbereich Volkswirtschaft und Internationale Ökonomie lernen Sie die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre kennen und können dann vertiefte Kenntnisse in Bereichen wie internationaler Handel, Außenwirtschaftspolitik oder internationale Wirtschaftspolitik erwerben.

Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ im Abschnitt „Außerpolitikwissenschaftlicher Kompetenzbereich (wenigstens 40 C) – Kompetenzbereich „Volkswirtschaftslehre und Internationale Ökonomie“.

Die Zulassung zu den Modulen der Wirtschaftswissenschaften ist auf 10 Studierende begrenzt.

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